Die Schulassistenz richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die einer individuellen Unterstützung und Begleitung während des Unterrichts bedürfen. Mit Hilfe der persönlichen Assistenz soll erreicht werden, dass das Kind im Umgang mit seiner Behinderung soweit wie möglich selbständig wird und behinderungsbedingte Beeinträchtigungen aufgefangen werden, so dass das Kind am Regelunterricht teilhaben kann.
Kostenübernahme (bei Antragsbewilligung) über das Landratsamt möglich.