Villa Kunterbunt

In unserer Einrichtung in Painten betreuen wir 74 Kinder in vier Kindergartengruppen und einer Krippengruppe.

Manuela Wagner
Einrichtungsleitung “Villa Kunterbunt”

Tel.: 09499 90 00 9 
Mail: manuela.wagner(at)brk(dot)de

drk

Unser Leitgedanke:

Wir möchten jedes Kind als Individuum annehmen, ihm mit Wertschätzung und Liebe begegnen, es in seiner Entwicklung begleiten und ihm helfen, seinen eigenen Weg zu gehen.


Öffnungszeiten:

Montag07:15 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag07:15 Uhr bis 15:15 Uhr
Mittwoch07:15 Uhr bis 15:15 Uhr
Donnerstag07:15 Uhr bis 15:15 Uhr
Freitag07:15 Uhr bis 14:00 Uhr


Abholzeiten sind möglich von 12:00 bis 12:15, von 13:00 bis 13:15, Von 13:45 bis 14 sowie ab 14 Uhr 


Fotos der Einrichtung:

Beitragsinformationen:

Beitragstabelle

Monatlicher Beitrag in Euro:

 

Tägliche

Betreuungszeit

Elternbeitrag ab 3 Jahre (Kindergarten)

Abzgl. Beitragszuschuss 100,00

 

Elternbeitrag unter 3 Jahre (Krippe)

 

Brotzeitgeld 

Kiga/ Krippe

 

Getränke- und Wirtschaftsgeld

     
4 - 5 Std.130,00 / 30,00177,004,00/12,003,00
5 – 6 Std.135,00 / 35,00200,004,00/12,003,00
6 – 7 Std.140,00 / 40,00221,004,00/12,003,00
7 – 8 Std.150,00 / 50,00250,004,00/12,003,00

Der Träger prüft halbjährlich, ob die Beitragshöhe noch angemessen ist, insbesondere hinsichtlich der Personalkosten. Bei Änderungen setzt er den zusätzlich oder ggf. weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest.

Beitragsänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben, spätestens ein Monat vor Wirksamwerden der Änderung. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags erklären sich die Personensorgeberechtigten mit diesem Verfahren einverstanden. Erhöht sich der Elternbeitrag um mehr als 10%, kann der Betreuungsvertrag von den Personensorgeberechtigten gekündigt werden. Die Kündigung muss vierzehn Tage vor Inkrafttreten der Beitragserhöhung der Gesellschaft zugegangen sein.

Elternbeitragsentlastung

Der Freistaat Bayern gewährt zur Entlastung der Familien einen Zuschuss zum Beitrag in Höhe von 100 Euro ab September des Jahres in dem das Kind den 3. Geburtstag feiert. Eine Bezuschussung vor September bzw. vor dem 3. Geburtstag kann von den Eltern über die Stelle „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ beantragt werden.

Der monatliche Elternbeitrag wird entsprechend reduziert, bzw. entfällt im Ganzen.