Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Behinderung in der eigenen Häuslichkeit so lange wie möglich zu erhalten.
Pflegegeld:
Pflegesachleistung:
Die Entlastungsleistung beträgt bei jedem Pflegegrad 125€
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind: