St. Johannes

Integrative Kindertageseinrichtung in Riedenburg

In unserer integrativen Einrichtung in Riedenburg betreuen wir bis zu 80 Kinder in drei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe. 

Unsere Einrichtung unter der Leitung von Stephanie Mittermeier ist unter der Rufnummer 09442 3460 erreichbar. Wir beraten Sie gerne und freuen uns über Ihren Anruf!

drk

Unser Leitgedanke:

„Jedes Kind ist anders – Individualität ist uns wichtig“


Öffnungszeiten:

Krippe (Gruppe Wichtelgarten): Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Kindergarten:

  • Gruppe Sonnenblume: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Busgruppe)
  • Gruppe Gänseblümchen: 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr // Freitags bis 14:00 Uhr (Mittagessen)
  • Gruppe Löwenzahn: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr // Freitags bis 14:00 (Integrativgruppe mit 5 Integrativplätzen, Mittagessen)

Fotos der Einrichtung:

Beitragsinformationen:

Beitragstabelle

Monatlicher Beitrag in Euro:

Tägliche Betreuungszeit

Elternbeitrag ab 3 Jahre (Kindergarten)

Abzgl. Beitragszuschuss 100,00

Elternbeitrag unter 3 Jahre (Krippe)

 

Getränkegeld

    
4 - 5 Std.110,00 / 10,00145,003,00
5 – 6 Std.120,00 / 20,00160,003,00
6 – 7 Std.150,00 / 50,00175,003,00
7 – 8 Std.165,00 / 65,00190,003,00
8 – 9 Std.180,00 / 80,00---3,00

Der Träger prüft halbjährlich, ob die Beitragshöhe noch angemessen ist, insbesondere hinsichtlich der Personalkosten. Bei Änderungen setzt er den zusätzlich oder ggf. weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest.

Beitragsänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben, spätestens ein Monat vor Wirksamwerden der Änderung. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags erklären sich die Personensorgeberechtigten mit diesem Verfahren einverstanden. Erhöht sich der Elternbeitrag um mehr als 10%, kann der Betreuungsvertrag von den Personensorgeberechtigten gekündigt werden. Die Kündigung muss vierzehn Tage vor Inkrafttreten der Beitragserhöhung der Gesellschaft zugegangen sein.

Elternbeitragsentlastung

Der Freistaat Bayern gewährt zur Entlastung der Familien einen Zuschuss zum Beitrag in Höhe von 100 Euro ab September des Jahres in dem das Kind den 3. Geburtstag feiert. Eine Bezuschussung vor September bzw. vor dem 3. Geburtstag kann von den Eltern über die Stelle „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ beantragt werden.

Der monatliche Elternbeitrag wird entsprechend reduziert, bzw. entfällt im Ganzen.