Maria Schutz

Kindertageseinrichtung in Riedenburg

Herzlich willkommen auf der Seite der Kindertageseinrichtung Maria Schutz. 

Manuela Hofmeister
Einrichtungsleitung Maria Schutz

Tel.: 09442 / 1427
Mail: manuela.hofmeister@brk.de

In unserer Einrichtung betreuen wir zwei Krippen- und fünf Kindergartengruppen.

Über uns:

Öffnungszeiten

Krippe: Mo-Fr 07:00 bis 15:00 Uhr
Kindergarten: Mo-Do 07:00 bis 16:00 Uhr und Fr 07:00 bis 15:00 Uhr
Bringzeit bis 08:30, Abholzeit ab 12 Uhr.

Kindergartenbus

Aktuell haben wir drei Buslinien für Kinder ab 3 Jahren aus den umliegenden Ortsteilen (siehe Fahrplan).
Kosten: 45€ Hin & Zurück / Einfache Fahrt: 20€ (bei 50% Geschwisterermäßigung);

Mittagessen

Täglich frisch gekocht von der AWO in Saal. Alternativ kann eine zweite Brotzeit mitgegeben werden. Die Essenszeiten sind zwischen 11:30 Uhr und 13:00 Uhr.

Historie

Unsere Einrichtung existiert bereits seit 1905.
Eine alteingesessene Riedenburger Familie gründete anlässlich ihrer Hochzeit eine Kindertagesstiftung, der sie das Gebäude und den darum liegenden großen Garten vermachte. Aus Platzgründen wurde im Laufe der Zeit angebaut.
Im September 2018 wurde das Gebäude wurde an gleicher Stelle durch einen großzügigen Neubau ersetzt.
Seit September 2022 ist das BRK Träger der Einrichtung.

Beitragsinformationen:

Beitragstabelle

Beitragstabelle

Monatlicher Beitrag in Euro:

Tägliche Betreuungszeit

Elternbeitrag ab 3 Jahre (Kindergarten)

Abzgl. Beitragszuschuss 100,00

Elternbeitrag unter 3 Jahre (Krippe)

 

Getränkegeld

    
4 - 5 Std.110,00 / 10,00145,003,00
5 – 6 Std.120,00 / 20,00160,003,00
6 – 7 Std.150,00 / 50,00175,003,00
7 – 8 Std.165,00 / 65,00190,003,00
8 – 9 Std.180,00 / 80,00---3,00

Der Träger prüft halbjährlich, ob die Beitragshöhe noch angemessen ist, insbesondere hinsichtlich der Personalkosten. Bei Änderungen setzt er den zusätzlich oder ggf. weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest.

Beitragsänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben, spätestens ein Monat vor Wirksamwerden der Änderung. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags erklären sich die Personensorgeberechtigten mit diesem Verfahren einverstanden. Erhöht sich der Elternbeitrag um mehr als 10%, kann der Betreuungsvertrag von den Personensorgeberechtigten gekündigt werden. Die Kündigung muss vierzehn Tage vor Inkrafttreten der Beitragserhöhung der Gesellschaft zugegangen sein.

Elternbeitragsentlastung

Elternbeitragsentlastung

Der Freistaat Bayern gewährt zur Entlastung der Familien einen Zuschuss zum Beitrag in Höhe von 100 Euro ab September des Jahres in dem das Kind den 3. Geburtstag feiert. Eine Bezuschussung vor September bzw. vor dem 3. Geburtstag kann von den Eltern über die Stelle „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ beantragt werden.

Der monatliche Elternbeitrag wird entsprechend reduziert, bzw. entfällt im Ganzen.

Hiermit bestätigen die Personensorgeberechtigten, dass die Beitragsentlastung nicht gleichzeitig in einer anderen Einrichtung beantragt wurde.