Brandler Zwergerlgarten

Wir bieten Betreuung für 85 Kinder ab drei Jahren.

Herzlich Willkommen

in unserer Kindertageseinrichtung in Ihrlerstein!

Der BRK-Kindergarten Brandler Zwergerlgarten wurde 1996 von der Gemeinde Ihrlerstein unter baubiologischen Gesichtspunkten gebaut und im Laufe der Zeit erweitert. Der Kindergarten steht seit 1996 in Betriebsträgerschaft des Roten Kreuzes, Kreisverband Kelheim und liegt im südlichen Bereich der Gemeinde Ihrlerstein, der sogenannten „Brand“.

Unser Kindergarten bietet bis zu 80 Kindern einen Ort, in dem eine familiäre und bildungsfreundliche Atmosphäre gelebt wird. Aufgenommen werden Kinder im Alter von drei Jahren, bzw. die im Aufnahmejahr drei Jahre werden, bis zum Schuleintritt. Gelegentlich gibt es auch Ausnahmen, soweit es die Rahmenbedingungen erlauben. 

Vanessa Kiendl-Wochinger
Einrichtungsleitung “Brandler Zwergerlgarten"

Tel.: 09441/50284000
Mail: vanessa.kiendl(at)brk(dot)de

Über uns:

Schließtage

Die Schließtage sind den Schulferien angelehnt und betragen 28-30 Werktage.

Mittagessen

Mittagessen kann täglich bis 8.00 Uhr gebucht werden.

Anmeldung

(Vor-)Anmeldungen sind während des laufenden Jahres möglich.
Anmeldetermine werden frühzeitig über die Presse bekanntgegeben, und finden jeweils im Januar statt.

Öffnungszeiten

Wir haben wie folgt geöffnet:
Montag, Dienstag und Mittwoch 7:15 Uhr - 15:15 Uhr;
Donnerstag und Freitag 7:15 Uhr - 14:00 Uhr

Auf Grund unserer Konzeption können sich die Kinder frei bewegen, Freunde suchen und besuchen und je nach Bedürfnissen die Beschäftigung frei wählen. Bildungsarbeit findet in kleinen, altershomogenen Gruppen statt. Somit ist ein ganzheitliches und   kindorientiertes Arbeiten, vorwiegend in Projekten, möglich. Nur wo Kinder eine entspannte, kindorientierte und fehlerzulassende Pädagogik finden, kann Bildung stattfinden. Für die Kleinsten und neuen Kindern gibt es eine Nestgruppe, die besonders fürsorglich und einfühlsam von den Erzieherinnen begleitet wird.

Beitragsinformationen

Beitragstabelle

Beitragstabelle

Monatlicher Beitrag in Euro:

Tägliche Betreuungszeit

 

Elternbeitrag

Abzgl.

Beitragszuschuss

Elternbeitrag zu zahlen

 

Getränkegeld

 

Frühstück

4 - 5 Std.130,00-100,0030,003,0010,00
5 – 6 Std.150,00-100,0050,003,0010,00
6 – 7 Std.170,00-100,0070,003,0010,00
7 - 8 Std.190,00-100,0090,003,0010,00

Der Träger prüft halbjährlich, ob die Beitragshöhe noch angemessen ist, insbesondere hinsichtlich der Personalkosten. Bei Änderungen setzt er den zusätzlich oder ggf. weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest.

Beitragsänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben, spätestens ein Monat vor Wirksamwerden der Änderung. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags erklären sich die Personensorgeberechtigten mit diesem Verfahren einverstanden. Erhöht sich der Elternbeitrag um mehr als 10%, kann der Betreuungsvertrag von den Personensorgeberechtigten gekündigt werden. Die Kündigung muss vierzehn Tage vor Inkrafttreten der Beitragserhöhung der Gesellschaft zugegangen sein.

Elternbeitragsentlastung

Elternbeitragsentlastung

Der Freistaat Bayern gewährt zur Entlastung der Familien einen Zuschuss zum Beitrag in Höhe von 100 Euro ab September des Jahres in dem das Kind den 3. Geburtstag feiert. Eine Bezuschussung vor September bzw. vor dem 3. Geburtstag kann von den Eltern über die Stelle „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ beantragt werden.

Der monatliche Elternbeitrag wird entsprechend reduziert, bzw. entfällt im Ganzen.