Beitragstabelle
Monatlicher Beitrag in Euro:
Tägliche Betreuungszeit | Elternbeitrag | Abzgl. Beitragszuschuss | Elternbeitrag zu zahlen |
4 - 5 Std. | 110,00 | -100,00 | 10,00 |
5 – 6 Std. | 120,00 | -100,00 | 20,00 |
6 – 7 Std. | 130,00 | -100,00 | 30,00 |
Der Träger prüft halbjährlich, ob die Beitragshöhe noch angemessen ist, insbesondere hinsichtlich der Personalkosten. Bei Änderungen setzt er den zusätzlich oder ggf. weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest.
Beitragsänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben, spätestens ein Monat vor Wirksamwerden der Änderung. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags erklären sich die Personensorgeberechtigten mit diesem Verfahren einverstanden. Erhöht sich der Elternbeitrag um mehr als 10%, kann der Betreuungsvertrag von den Personensorgeberechtigten gekündigt werden. Die Kündigung muss vierzehn Tage vor Inkrafttreten der Beitragserhöhung der Gesellschaft zugegangen sein.
Elternbeitragsentlastung
Der Freistaat Bayern gewährt zur Entlastung der Familien einen Zuschuss zum Beitrag in Höhe von 100 Euro ab September des Jahres in dem das Kind den 3. Geburtstag feiert. Eine Bezuschussung vor September bzw. vor dem 3. Geburtstag kann von den Eltern über die Stelle „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ beantragt werden.
Der monatliche Elternbeitrag wird entsprechend reduziert, bzw. entfällt im Ganzen.