Wer übernimmt die Kosten?
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflege und Betreuung nach § 41 SGB XI, bis zum jeweiligen Höchstbetrag. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen und wird nicht mit ihnen verrechnet.
Was zahle ich selbst?
Selbst zu tragen sind Verpflegung und Investitionskosten. Dafür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden, auch schon bei Pflegegrad 1. Die aktuellen Tagessätze finden Sie in der [Preisliste (PDF)].





