In Deutschland und in allen europäischen Ländern ist der Arbeitgeber verpflichtet Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben im Bereich des Betrieblichen Brandschutzes übernehmen. Bei einem (nach der Gefährdungsbeurteilung beurteilten) Betrieb mit normaler Brandgefahr sind ca. 5 % und in allen anderen Betrieben 10 % der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern auszubilden.
Bereits ab März bieten wir daher den Lehrgang zum Brandschutzhelfer mit folgenden Inhalten an:
- Grundzüge des Brandschutzes
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Handhabung Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier: Brandschutzhelfer - Kreisverband Kelheim
Wir freuen uns auf Sie!