Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland gemäß den Genfer Abkommen. Die dazu notwendige Anerkennung hat die Bundesregierung am 27. September 1956 ausgesprochen und deren Weitergeltung nach der Aufnahme der in den neuen Bundesländern gegründeten DRK-Landesverbände in den Bundesverband am 6. März 1991 bestätigt. Mit dem DRK-Gesetz wird diese Anerkennung nochmals in Gesetzesform ausgesprochen, es werden ausdrücklich bestimmte Aufgaben dem DRK übertragen, und der Schutz des Kennzeichens ist gesetzlich verankert.