Jubiläum 150 Jahre DRK: Rotes Kreuz vor dem Brandenburger Tor in Berlin

Die Rotkreuzgesetze: unsere Sonderstellung

Das DRK Gesetz

Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland gemäß den Genfer Abkommen. Die dazu notwendige Anerkennung hat die Bundesregierung am 27. September 1956 ausgesprochen und deren Weitergeltung nach der Aufnahme der in den neuen Bundesländern gegründeten DRK-Landesverbände in den Bundesverband am 6. März 1991 bestätigt. Mit dem DRK-Gesetz wird diese Anerkennung nochmals in Gesetzesform ausgesprochen, es werden ausdrücklich bestimmte Aufgaben dem DRK übertragen, und der Schutz des Kennzeichens ist gesetzlich verankert.

DRK Gesetz - Bundesamt für Justiz

Maximilianeum - Sitz des Bayerischen Landtages

Das BRK Gesetz - einmalig in Deutschland

Das BRK-Gesetz (Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes) ist ein Landesgesetz des Freistaats Bayern, das die Rechtsstellung des Bayerischen Rotes Kreuzes (BRK), als einem der 19 Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes, festlegt. Darin wird geregelt, dass das BRK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, die unter Wahrung der Grundsätze einer ministeriellen Aufsicht unterliegt und als Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband tätig ist. 

Das Gesetz überträgt keine hoheitlichen Aufgaben an das BRK, und trotz des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist das BRK kein Verwaltungsträger.

Das Gesetz datiert vom 16. Juli 1986 und trat am 1. August 1986 in Kraft.

Zum BRK Gesetz bei Recht.Bayern

Weitere Informationen

Je nach Situation dient das Wahrzeichen als Schutzzeichen im Sinne der Genfer Abkommen oder als Kennzeichen von Organisationen, die zur Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung gehören.

Die DRK-Bundessatzung regelt die Aufgaben und die Koordination unseres Bundesverbandes.

Unser Auftrag ist es, das Humanitäre Völkerrecht zu verbreiten. Dessen Kernstück sind die Genfer Abkommen.

Je nach Situation dient das Wahrzeichen als Schutzzeichen im Sinne der Genfer Abkommen oder als Kennzeichen von Organisationen, die zur Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung gehören.

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Unser Auftrag ist es, das Humanitäre Völkerrecht zu verbreiten. Dessen Kernstück sind die Genfer Abkommen.

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