
Die Personalvertretung im Bayerischen Roten Kreuz (BRK) schützt die Rechte der Mitarbeiter. Sie ist nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) organisiert und gliedert sich in Personalräte auf Kreis- und Bezirksebene sowie einen Gesamtpersonalrat.

Überwachung
Die Personalvertretung prüft die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Unfallverhütungsvorschriften.

Mitbestimmung
Wir wirken mit bei Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen und Kündigungen.

Beschwerdestelle
Wir nehmen eure Probleme auf, hören zu und verhandeln Lösungen mit der Leitung.