Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.
Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.
Der neue KTW BY 2023 von Ambulanz Mobile basiert auf dem MAN TGE 3.140 (Front- oder Allradantrieb) und bleibt trotz Vollausstattung unter 3.500 kg. Er bietet mehr Platz, moderne Technik (z. B. AED, Notfallrucksack, Sauerstofftasche) und ersetzt die alte Inhalations-Trageplatte.
Neu sind u. a. Sitzheizung, Abbiegekamera, Leichtbau-Innenausbau und Warnbeklebung. Die Power Load-Trage bleibt - neu ist ein Raupenantrieb für den Stollenwerk-Tragsessel, der Treppentransport und Heckbeladung erleichtert.
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