Kurse Erste Hilfe - Köln

Anfrage Inhouse-Schulung

Anfrage Inhouse-Schulung

Kurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen

Die Sicherheit in der Schule und im Kinder-Garten ist sehr wichtig.
Lehrer und Betreuer müssen im Not-Fall schnell Erste Hilfe leisten.
Dafür müssen sie eine besondere Ausbildung bekommen.
Dieser Kurs ist für Lehrer und Betreuer.
Hier lernen Sie viel über Not-Fälle mit Kindern.
Dabei machen Sie viele Übungen.
So sind Sie immer gut auf einen Not-Fall vorbereitet. Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist 2 Jahre gültig.
Sie müssen den Kurs nach mindestens 2 Jahren immer neu machen.

Das Kurs-Angebot vom Deutschen Roten Kreuz

Dieser Kurs ist für Erst-Helfer in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen.
Aber auch andere Personen können mitmachen.
Zum Beispiel wenn sie viel mit Kindern machen.  Der Kurs wird in Gruppen gemacht.
Es sind auch Gruppen mit mehr als 12 Personen möglich.
Dann macht das Deutsche Rote Kreuz den Kurs auch in Ihrer Einrichtung.

Wichtige Hinweise zum Kurs

  • Verpflegung:
    Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Kurses keine Verpflegung bereitgestellt wird. Für Getränke und Speisen sorgen die Teilnehmenden eigenverantwortlich.
  • Zahlungsoptionen im Anmeldefenster:
    Nach Klick auf den Button „Mit PayPal bezahlen“ öffnet sich ein Fenster mit weiteren Zahlungsmöglichkeiten, wie PayPal, SEPA-Lastschrift, Debitkarte oder Kreditkarte. Eine Zahlung ist somit auch ohne PayPal-Konto möglich.
  • Stornierung und Rücktritt:
    Eine kostenfreie Stornierung ist bis eine Woche vor Kursbeginn möglich.
    Bei späteren Absagen behalten wir uns vor, den vollständigen Kursbeitrag in Rechnung zu stellen.
    Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail an ausbildung@kvkelheim.brk.de erfolgen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download

Unterlagen zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften

Hinweise

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist nur 2 Jahre gültig.
Nach mindestens 2 Jahren müssen Sie wieder diesen Kurs machen.
Dazu gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.

Kurse & Termine

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Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.

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